Engagement für die Zukunft – Ausbildung

Wichtige Hinweise für die Prüfung

Allgemeine Hinweise! Bitte beachten!

Coronatest

Zur Vermeidung einer Ansteckung und einer reibungslosen Teilnahme an der Prüfung, ist ein negatives Ergebnis eines Coronaschnelltestes, in Form einer Bescheinigung einer offiziellen Teststelle, mitzubringen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein solcher Schnelltest, auch Bürgertest genannt, wird an jedem Wohnort kostenlos angeboten oder kann ggf. auch im eigenen Ausbildungsbetrieb gemacht werden. Auch Mehrfachtestungen pro Woche sind möglich.

Maskenpflicht

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen FFP2- oder OP-Maske im gesamten Schul- bzw. Prüfungsgebäude und auf dem ganzen Schul- bzw.
Prüfungsgelände. Die Maske ist auch während der Prüfung durchgängig verpflichtend zu tragen. Die Maske darf nur kurzzeitig zum Essen und Trinken abgenommen werden. Dies darf bei Sitznachbarn jedoch nicht gleichzeitig geschehen. Bei Verweigerung die Maske zu tragen, muss die betreffende Person das Gebäude und Gelände sofortverlassen und kann somit nicht weiter an der Prüfung teilnehmen.

Abstandsregelung

Auch auf dem Weg zum Prüfungsort /-raum und auf dem Weg zurück ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Eventuelle Wegekonzepte sind unbedingt einzuhalten. Gültige Hygienekonzepte sind ebenfalls einzuhalten.

Versammlungsverbot

Sehen Sie von „Versammlungen/Ansammlungen“ vor und nach der Prüfung bitte ab. Betreten und Verlassen Sie die Prüfungsräume/Prüfungsgelände auf direktem Weg!

Kontakt-Tagebuch

Zu Beginn der Prüfung müssen Sie sich in ein Kontakt-Tagebuch eintragen. Daten müssen vollständig und wahrheitsgemäß eingetragen werden.
Die Tisch-Nr. entsprechend dem Sitzplan ist einzutragen und Sitzänderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

Aufsichtspersonal/Prüfer

Anweisungen von Prüfern, Aufsichtspersonal und Organisatoren ist unbedingt Folge zu leisten.

Gesundheitszustand

Sollten Sie am Prüfungstag Erkältungssymptome zeigen, sollten Sie von der Teilnahme an der Prüfung absehen. Dies ist unverzüglich der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses mitzuteilen und durch ein ärztlichen Attestes nachzuweisen.

Sollten sich eindeutige Krankheitssymptome während der Prüfung zeigen, kann ein Ausschluss von der Prüfung wegen der Gefährdung der Sicherheit erfolgen.

Stand: 19.04.2021

Wichtige Hinweise für die Prüfung (pdf)

Raumausstatter

Ausbildungsordnung Raumausstatter/-in

Die seit dem 01.08.2004 in Kraft getretene Ausbildungsordnung zum/zur Raumausstatter/-in löst die Vorschriften aus dem Jahr 1982 ab und umfasst nun auch den Bereich Licht-, Sicht- und Sonnenschutz sowie die modernen Kommunikationstechniken. Dafür muss sich der Auszubildende im dritten Lehrjahr für einen der Schwerpunkte Dekoration / Sonnenschutz, Polstern, Bodenlegen oder Wand- und Deckenbekleiden entscheiden.

Die Grundqualifikationen werden aber auch im letzten Lehrjahr neben dem Schwerpunkt weiter vermittelt. Ein vom ZVR in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung erstelltes Begleitbuch "Erläuterungen und Praxishilfen zur Ausbildungsordnung im Raumausstatter-Handwerk" mit zahlreichen Mustern, Beispielen und Checklisten soll die Anwendung der Ausbildungsordnung in der Praxis für Ausbilder und Prüfungsausschüsse erleichtern.

Hier finden Sie die Ausbildungsverordnung Raumausstatter
Polster- und Dekorationsnäher

Polster- und Dekorationsnäher

Ausbildungsordnung Polster- und Dekorationsnäher/in

Der aus dem Jahre 1943 stammende Ausbildungsberuf Polster- und Dekorationsnäher/in ist mit Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung zum 01.08.2005 auf einen modernen und aktuellen Stand gebracht worden.

Die Ausbildungsinhalte wurden im Wesentlichen an die der neuen Ausbildungsordnung Raumausstatter/in in den Bereichen Dekoration und Polstern angepasst. Neu ist auch die Durchstiegsmöglichkeit zur Raumausstatter-Ausbildung: Festgelegt wurde bei abgeschlossener Ausbildung zum/zur Polster- und Dekorationsnäher/in eine Anrechnung von 18 Monaten auf die Raumausstatter-Ausbildung, sofern dabei die Schwerpunktbereiche "Raumdekorationen; Licht-, Sicht- und Sonnenschutz" oder "Polstern" gewählt werden. Bei Wahl eines anderen Schwerpunktes wird die Ausbildung nur mit 12 Monaten angerechnet.

Hier finden Sie die Ausbildungsverordnung Polster- und Dekorationsnäher
Sattler

Sattler

Ausbildungsordnung Sattler/in

Auch das Neuordnungsverfahren für den Ausbildungsberuf "Sattler/in" konnte zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden. Nachdem die Industrie mit ihrer Forderung, einen Universalberuf mit der Bezeichnung "Fachkraft für Lederverarbeitung" nicht durchgedrungen ist, hat sich die Bundesfachgruppe Sattler im ZVR mit ihrem Fachrichtungsmodell unter der Berufsbezeichnung "Sattler/in" durchgesetzt. Ab dem 01.08.2005 trennt sich der Ausbildungsweg im Sattler-Handwerk im dritten Lehrjahr in die Fachrichtungen Fahrzeugsattlerei, Reitsportsattlerei und Feintäschnerei auf. Die Gesellenprüfung beinhaltet erstmals ein sog. Fachgespräch, das die praktische Gesellenprüfung begleiten soll. Eine Gewichtung in der Bewertung findet hier jedoch - anders als beim Raumausstatter - nicht statt.



Hier finden Sie die Ausbildungsverordnung Sattlerdf

Überbetriebliche Unterweisung

Lehrgänge in der überbetrieblichen Unterweisung für Auszubildende im Raumausstatterhandwerk

1. Lehrjahr
G-R/06 Ausgewählte Techniken der Kernqualifikationen im Raumausstatterhandwerks

2. Lehrjahr 
R1/06 Belagstechniken
R2/06 Wand- und Deckenbekleidung und -beschichtung

3. Lehrjahr
R3/06 Polstertechniken
R4/06 Raumdekorationen mit Licht-, Sicht- und Sonnenschutz

Unterstützung bei der Suche nach Auszubildenden

zvr logo unterstuetzung bei der suche nach auszubildende
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie unter 
023151 77 151  an. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!
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